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Sonntag, 02. April 2023
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Faustina Kowalska. Ein Fall von völliger Ablehnung seitens der Kongregation für die Glaubenslehre 'C.D.F.'
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Dieser Fall
verdeutlicht, dass eine Notifikation der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre keine endgültige und unfehlbare Äußerung der Amtsstelle in Glaubensfragen bedeutet!»
Notifikation über die Heilige Maria Faustina Kowalska der heiligen Kongregation für die Glaubenslehre - seinerzeit "Heiliges Offizium" (1959)
(Übersetzung der Redaktion aus dem Englischen) Möge es öffentlich gemacht werden, dass die oberste Heilige Kongregation des "Heiligen Offiziums" (heutige Glaubenskongregation), nach Prüfung der angeblichen Visionen und Offenbarungen der Schwester Faustina Kowalska, aus dem Orden ’Unsere Liebe Frau der Göttlichen Barmherzigkeit’, welche 1938 in Krakau verstarb, das nachfolgende beschlossen hat:
Aus dem Palast des ’Heiligen Offiziums’, am 6. März 1959
Hugh O’Flaherty, Notar.
Notifikation der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre Aus verschiedenen Orten, besonders aus Polen, auch von Personen mit Amtsgewalt (Bischöfe), wurde nachgefragt, ob das Verbot der "Notifikation" des Heiligen Offiziums bezüglich der Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit in der von der Schwester Faustina Kowaska vorgeschlagenen Form, welche in den Beschlüssen des Heiligen Stuhls 1959 Seite 271 (in den AAS, Acta Apostolicae Sedis, französische Ausgabe) publiziert wurde, noch in Kraft sei. Diese Heilige Kongregation, welche nun in Besitz von vielen Originaldokumenten ist, welche im Jahre 1959 nicht bekannt waren, erklärt, angesichts der tiefgreifend veränderten Umstände und unter Berücksichtigung der Meinung vieler polnischer Lehrsuhlinhaber, dass das Verbot, welches in der weiter oben zitierten "Notifikation" enthalten war, nicht mehr verpflichtend ist
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Ausgestellt am Sitz der Heiligen Kongregation, 15. April 1978
Seine Eminenz Franjo Kardinal Seper, Präfekt Erzbischof Jerome Hamer, O.P., Sekretär
Diese bestürzende Episode macht deutlich, dass eine Notifikation, ob sie nun unterschrieben oder nicht unterschrieben ist, auch wenn sie von der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre her stammt, keinesfalls ein unfehlbares Dokument der Lehrautorität ist!» Michael Dore, Vassula et Rome, (Vassula und Rom) Parvis 1996, en Français, p. 91-93 ![]()
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