Sonntag, 02. April 2023
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VASSULA exkommuniziert?. Eine Antwort auf diese UNWAHRE Behauptung von der Stiftung für das WLiG


Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel hat kürzlich auf seiner Webseite eine verurteilende Verlautbarung veröffentlicht bezüglich Vassula Rydén und Wahres Leben Gott Anhänger, die griechisch-orthodoxen Glaubens sind. Nachfolgend ist eine deutsche Übersetzung dieser Verlautbarung. Sie wurde erstellt an Hand beglaubigter Übersetzungen des griechischen Originaltextes in die englische bzw. französische Sprache. Das Patriarchat hat diese Verlautbarung lediglich in Griechisch verfasst und es den Leuten mit anderen Sprachen überlassen, selbst für eine Übersetzung zu sorgen. Die nachfolgende deutsche Übersetzung wurde dann im Büro der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von dem leitenden Pfarrer der Orthodoxen Parochie ‚Zu den Heiligen Erzengeln’ in Düsseldorf mit dem griechischen Originaltext abgeglichen. Die Genauigkeit der hier vorliegenden Übersetzung wurde von ihm persönlich mit Unterschrift und seinem Siegel bestätigt. (Die Urkunde kann bei Bedarf eingesehen werden.)

Diese Verlautbarung des Patriarchates ist von einigen Leuten falsch interpretiert worden, die öffentlich erklärt haben, Vassula sei exkommuniziert worden. Solche Erklärungen sind gänzlich unwahr und nicht gemäß der Verlautbarung des Patriarchen, die kein Dekret einer bestimmten Art darstellt und auch nicht auf eine Exkommunikation hinweist.

Was die Verlautbarung tatsächlich äußert, ist eine Anklage gegen Vassula und Orthodoxe WLIG Getreue, sie widersetzten sich und verstießen mit ihrem Handeln gegen die Lehre und den Glauben der christlichen Orthodoxie. - Dies ist gleichbedeutend mit einer Anschuldigung der Häresie. (Eine Absage oder Abweichung von der Glaubenslehre der Orthodoxen Kirche.)

Das entsprechende Handlungsverfahren bezüglich einer Häresie ist im Kanonischen Recht der Heiligen Kirche sehr klar festgelegt. Die Verlautbarung ruft Vassula und ihre Gefolgschaft dazu auf, mit der Weiterverbreitung der WLIG Botschaften aufzuhören und ihren Lehren abzusagen, um entsprechende Sanktionen nach den Heiligen Kanones zu vermeiden. In diesen Kanones ist als Strafe für Häresie die Exkommunikation vorgeschrieben (auch Anathema genannt), aber nach den Kanonischen Verfahrensregelungen der Kirche kann ein Dekret der Exkommunikation nur ausgestellt werden nach vorschriftsmäßigen Verhandlungen vor dem Kirchlichen Gerichtshof und/oder vor der Heiligen Synode. Zu solchen Verhandlungen gehören formal rechtlich ein Ankläger, ein Verteidiger, Zeugen und ein Aufrufverfahren seitens der Hierarchie, geregelt im Artikel 44.1 der Verfassungsurkunde der Kirche von Griechenland.

Nur nach dem dieses Verfahren durchlaufen wurde, kann das Delikt eines allfälligen Verstoßes gegen den Glauben mit der Exkommunikation oder manchmal durch Ausschluss vom sakramentalen Leben der Kirche für eine bestimmte Periode bestraft werden.


Im Falle Vassula Rydén sind keine Exkommunikationsverfahren vor dem Kirchlichen Gerichtshof oder der Heiligen Synode des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel angesetzt worden. Das ist nicht verwunderlich, denn, wie auch die Katholische Kirche oder die Anglikanische Kirche, betrachtet die Heilige Orthodoxe Kirche die Exkommunikation als letztes Mittel, als ein Instrument, das mit großer Zurückhaltung und Vorsicht gehandhabt und erst nach wiederholten Warnungen und Gesprächen auferlegt wird. Zwischen Vassula und dem Patriarchat von Konstantinopel haben keinerlei Gespräche dieser Art stattgefunden. Vassula hat bereits persönlich an den Patriarchen geschrieben mit der Bitte, mit ihm und ihren Theologen in einen ordentlichen Dialog eintreten zu können. Ihr Gesuch wird derzeit vom Patriarchen in Erwägung gezogen.

Solange kein richtiges Verfahren begonnen und von der Kirche abgeschlossen worden ist, sind jegliche öffentliche Kommentare, die behaupten oder implizieren, Vassula und WLIG treue Personen seien von der Heiligen Orthodoxen Kirche exkommuniziert worden, bar aller Wahrheit und schädigend für sie und die WLIG Mitglieder, die orthodoxen Glaubens sind.

Nach gebührender Untersuchung dieser Angelegenheit veröffentlicht die Stiftung für Das Wahre Leben in Gott diese vorliegende Erklärung. Ihr Zweck ist es, weitere Veröffentlichungen schlecht beratener Kommentare zu verhindern und zur Richtigstellung schon veröffentlichter Falschaussagen aufzufordern.

Genf im Mai 2011
Stiftung für das Wahre Leben in Gott

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