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Sonntag, 02. April 2023
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VASSULA exkommuniziert?. Eine Antwort auf diese UNWAHRE Behauptung von der Stiftung für das WLiG
Diese Verlautbarung des Patriarchates ist von einigen Leuten falsch interpretiert worden, die öffentlich erklärt haben, Vassula sei exkommuniziert worden. Solche Erklärungen sind gänzlich unwahr und nicht gemäß der Verlautbarung des Patriarchen, die kein Dekret einer bestimmten Art darstellt und auch nicht auf eine Exkommunikation hinweist.
Das entsprechende Handlungsverfahren bezüglich einer Häresie ist im Kanonischen Recht der Heiligen Kirche sehr klar festgelegt. Die Verlautbarung ruft Vassula und ihre Gefolgschaft dazu auf, mit der Weiterverbreitung der WLIG Botschaften aufzuhören und ihren Lehren abzusagen, um entsprechende Sanktionen nach den Heiligen Kanones zu vermeiden. In diesen Kanones ist als Strafe für Häresie die Exkommunikation vorgeschrieben (auch Anathema genannt), aber nach den Kanonischen Verfahrensregelungen der Kirche kann ein Dekret der Exkommunikation nur ausgestellt werden nach vorschriftsmäßigen Verhandlungen vor dem Kirchlichen Gerichtshof und/oder vor der Heiligen Synode. Zu solchen Verhandlungen gehören formal rechtlich ein Ankläger, ein Verteidiger, Zeugen und ein Aufrufverfahren seitens der Hierarchie, geregelt im Artikel 44.1 der Verfassungsurkunde der Kirche von Griechenland. Nur nach dem dieses Verfahren durchlaufen wurde, kann das Delikt eines allfälligen Verstoßes gegen den Glauben mit der Exkommunikation oder manchmal durch Ausschluss vom sakramentalen Leben der Kirche für eine bestimmte Periode bestraft werden.
Solange kein richtiges Verfahren begonnen und von der Kirche abgeschlossen worden ist, sind jegliche öffentliche Kommentare, die behaupten oder implizieren, Vassula und WLIG treue Personen seien von der Heiligen Orthodoxen Kirche exkommuniziert worden, bar aller Wahrheit und schädigend für sie und die WLIG Mitglieder, die orthodoxen Glaubens sind. Nach gebührender Untersuchung dieser Angelegenheit veröffentlicht die Stiftung für Das Wahre Leben in Gott diese vorliegende Erklärung. Ihr Zweck ist es, weitere Veröffentlichungen schlecht beratener Kommentare zu verhindern und zur Richtigstellung schon veröffentlichter Falschaussagen aufzufordern. Genf im Mai 2011 ![]()
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